1. Bei dem zu versichernden Tier sind alle folgenden
Voraussetzungen erfüllt:
– Es wird derzeit keine ärztliche Behandlung durchgeführt
(hierzu zählen auch Behandlungen wegen Wurm- oder Parasitenbefall) und es ist keine Behandlung geplant, angeraten oder empfohlen. Vorsorgliche Impfungen, Wurm- oder Parasintenbehandlungen ohne Befall sind hiervon ausgenommen.
– Das zu versichernde Tier ist aktuell nicht chronisch krank.
Unter „chronisch“ ist in diesem Zusammenhang jede Erkrankung oder Unfallfolge zu verstehen, deren Symptome länger als 8 Wochen bestehen oder voraussichtlich bestehen
werden.
– In den letzten 6 Monaten vor Antragstellung/Angebotserstellung wurde kein operativer Eingriff vorgenommen oder
es erfolgte allenfalls eine Behandlung/Operation wegen
– medizinisch nicht indizierter Kastration/Sterilisation,
– unfallbedingter Zahnextraktion,
– unfallbedingter Extraktion von Krallen,
– Schließen offener unfallbedingter Wunden durch Nähte
oder Klammern.
– Zurzeit ist kein operativer Eingriff geplant, erforderlich und auch nicht ärztlich angeraten.
– Es liegen keine der folgenden Erkrankungen vor:
– Epilepsie,
– Diabetes,
– Schilddrüsenerkrankungen,
– Allergien,
– Hüftgelenksdysplasie,
– Ellenbogengelenksdysplasie,
– Umfangsvermehrung/Tumore,
– Körperliche Behinderungen/Fehlbildungen.
– Es wurden mittels Blutuntersuchung keinerlei Hinweise
für den Kontakt mit Blutparasiten festgestellt (auch wenn
sich dieser zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit klinischen
Symptomen äußert). Diese vektorübertragenen Krankheiten umfassen unter anderem: Borreliose, Anaplasmose,
Ehrlichiose, Babesiose, Hepatozoon, Leishmaniose sowie
Mikro- und Makrofilarien.
Wichtige Hinweise:
Bitte beachten Sie: Für bereits angeratene/erforderliche
Behandlungen und Operationen besteht unabhängig
vom Zustandekommen des Vertrages zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz!
Eine Bestätigung, dass das zu versichernde Tier alle
Voraussetzungen erfüllt, ist nach bestem Wissen
wahrheitsgemäß abzugeben.
Bei einer unrichtigen bzw. unzutreffenden Bestätigung
kann die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG vom
Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern.
2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
dass das Tier, für dessen Behandlung Sie eine
Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig
identifizierbar ist. Wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeutige Kennzeichnung des behandelten Tieres mittels einer Chipnummer oder einer eintätowierten Nummer auf unsere Anforderung nachgeholt und von Ihnen nachgewiesen wird.
Eine Identifierung liegt vor,
– wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung durch
– einen Chip mit Chipnummer oder
– eine eintätowierte Nummer
eindeutig gekennzeichnet und entsprechend in der
von Ihnen eingereichten Rechnung des behandelnden
Tierarztes durch die Angabe der identischen Nummer
identifiziert ist
- das Chippen kann bei der ersten Leistungseinreichung nachgeholt werden